Kevin* wird unmittelbar vor dem Ortsausgangsschild geblitzt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung, die ihm vorgeworfen wird, ist keine sehr hohe – trotzdem im Punktebereich. Aber Punkte will Kevin nicht und die kann er sich auch nicht leisten.
Als er den kleinen roten Blitz erkennt, bleibt Kevin stehen und läuft zur Messstelle zurück. Er macht ein Foto von dem mobilen Messgerät, auf dem das Messgerät, aber auch das Ortsausgangsschild zu sehen ist. Er schreitet die Distanz zwischen Ortsausgangsschild und Messgerät ab – eindeutig unter 50 Metern. Er meldet sich gleich in der Autobahnkanzlei Wiesbaden. Dort kennt man sich. Man hat schon das ein oder andere Mal zusammengearbeitet.
Kevin ist stolz, weil er gleich seine Hausaufgaben gemacht hat, scherzt er, als er sich mit Autobahnanwältin Sofia Karipidou über die Angelegenheit unterhält. "Da stimmt doch was nicht", ist er überzeugt. "Nur wenige Meter vor dem Ausgang des Ortes wurde gemessen. Die müssen doch mindestens 100 Meter entfernt sein." Die Regelungen sind nicht einheitlich, aber hier ist es wohl so – wo er Recht hat, hat er Recht. Kurze Zeit später flattern zunächst die Anhörung und dann auch der Bußgeldbescheid bei ihm ein. Autobahnanwältin Sofia Karipidou legt natürlich umgehend Einspruch ein. Aus der übersendeten Akteneinsicht ergibt sich, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und auch die Messörtlichkeit korrekt gewählt war. "Papier ist geduldig, da steht meist, dass alles gut war", beruhigt sie ihn. Kevin regt sich trotzdem auf, das Messprotokoll ist für ihn eindeutig unwahr.
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