Wie die neuen Regelungen die Prämien beeinflussen und was die Versicherer zu den DTLB sagen – trans aktuell hat zwei Experten gefragt.
Die ADSp 2016 sind veröffentlicht – und noch nicht alle Fragen der Unternehmen beantwortet. Etwa die Frage, wie die ADSp in Verkehrsverträge eingefügt werden können oder welche Auswirkungen die gestiegenen Haftungsgrenzen auf die Versicherungsprämie haben. trans aktuell hat dazu zwei Experten befragt:
Auf einer Informationsveranstaltung des Verbands Spedition und Logistik (VSL) Baden-Württemberg in Kornwestheim informierte Reinhard Bohrer vom Münchner Versicherungsmakler Schunck-Group über die Auswirkungen der ADSp.
Das Wesentliche im Bereich Haftung: "Die Klauseln orientieren sich mehr am gesetzlichen Leitbild", sagt Bohrer. Dies bedeutet aber, dass sich die Grundhaftung der Spediteure verdoppelt. Für alle Fracht- und Speditionsverträge (mit Ausnahme der reinen Seebeförderung) gilt jetzt eine Haftungsobergrenze für Güterschäden von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR)/Kilogramm. Beim Umschlag bedeutet das eine Verdoppelung der Haftung – besonders davon betroffen sind nicht zuletzt die Stückgutspediteure. Auch bei den Lagerverträgen gelten fortan die 8,33 SZR/Kilogramm – eine Verdoppelung der Haftungssumme, beim Schadenfall sogar ein Verfünffachen. Positiv ist die Möglichkeit der Wertdeklaration im Lager.
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