Im Raum Köln parken jedes Wochenende rund 500 Lkw aus Osteuropa. Ob deren Fahrer dabei gegen das Verbot verstoßen, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, müssten Kontrollen belegen.
Das BAG heißt jetzt BALM. Aus dem Bundesamt für Güterverkehr, was so manche Berufskraftfahrer gerne mit "Brötchen, Aufschnitt, Getränke" gleichgesetzt haben, wurde im Januar 2023 das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Die Aufgabe der Oberbehörde des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wurde erweitert, die Zahl der aktiven Straßenkontrolleure liegt aktuell bei 270 Mitarbeitern.
Auch im Januar hat das BALM, wie im April 2020 begonnen, laut der letzten Pressemeldung jeweils zwei Schwerpunktkontrollen zum Thema Kabotage und Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durchgeführt: am 11. und 12. Januar sowie am 25. und 26. Januar an 29 beziehungsweise 34 verschiedenen Kontrollstellen. Also jeweils an einem Mittwoch und einem Donnerstag. Für die Kabotage kein Problem. Doch mittlerweile ist bekannt, dass ein Verstoß gegen das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ab der 45. Stunde im Lkw zu verbingen, eigentlich nur auf "frischer Tat" erfasst werden kann, wenn also der Lkw-Fahrer zu diesem Zeitpunkt in oder an seinem Lkw erwischt wird. Erst kürzlich hat die EU-Kommission noch einmal klargestellt, dass ein Beleg, also etwa eine Hotelquittung, laut der Kontrollvorschrift (EU) 165/2014 weiterhin nicht vorgelegt werden muss.
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