Die Deutsche Bahn ist mit ihrer Klage gegen den Lokführerstreik gleich doppelt gescheitert. In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hessen. Dem dreitägigen Ausstand der Lokführer steht damit nichts mehr entgegen.
Die Deutsche Bahn scheitert bei dem Versuch, den Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu verhindern. Die Kammer 3 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat den Antrag mehrerer Unternehmen des DB-Konzerns sowie von Transdev auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der GDL in erster Instanz zurückgewiesen. Nun hat auch das Hessische Landesarbeitsgericht grünes Licht für den Arbeitskampf der Lokführer gegeben.
DB scheitert mit Berufung beim Landesarbeitsgericht
Die DB hatte Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt und wollte das Urteil per Eilantrag überprüfen zu lassen: „Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV Move. Das Gericht schätze die Lage allerdings anders ein: Dr. Michael Horcher, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hessen, wies den Antrag der Bahn am Mittwochabend zurück. Das will und muss der Bahn-Vertreter zwar akzeptieren – zugleich forderte Veh die GDL auf, sich jetzt ebenfalls zu bewegen. Es sei keine Tarifverhandlung, wenn die DDL eins zu eins auf ihre Forderungen bestehe.
Bei DB Cargo läuft der Streik seit Dienstag um 18 Uhr
Der Streik bei DB Cargo hat bereits während der Verhandlung beim Hessischen Landesarbeitsbeginn begonnen. Die Lokführer der Güterbahnen legten ihre Arbeit bereits Dienstagabend um 18 Uhr nieder. Ab morgen werden auch die Personenzüge bestreikt. Die Bahn hat daher einen Notfall-Fahrplan vorbereitet. Es wird aber auf jeden Fall mit enormen Behinderungen gerechnet. Im Fernverkehr blieben im letzten Jahr rund 80 Prozent aller Züge stehen. Aber auch sonst kam der Verkehr auf der Schiene in weiten Teilen zum Erliegen.
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