Wer seiner Verantwortung als Auftraggeber nicht nachkommt, der haftet. BALM bittet Spedition wegen Kabotage-Verstößen zur Kasse. Stein des Anstoßes waren die Beförderungen durch zwei ausländische Frachtführer.
Für eine Spedition aus Südwest-Deutschland wird es teuer. Diese hatte nach Angaben des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) innerhalb von wenigen Monaten zwei ausländische Frachtführer mit insgesamt 449 Beförderungen beauftragt. Das kommt das Unternehmen nun teuer zu stehen.
Kabotage-Verstöße der Subunternehmer
Die Transporte sind, so das BALM, gegen die Kabotage-Regeln erfolgt. Konkret hätten die beiden Subunternehmer zuvor keine grenzüberschreitenden Transporte durchgeführt beziehungsweise nach drei Kabotage-Transporten auch die viertägige Abkühlphase (Cooling-off-Phase) nicht eingehalten.
Spedition hat Unternehmer nur unzureichend geprüft
Alle gewerblichen Auftraggeber von Transporten müssen sicherzustellen, dass die von ihnen beauftragten Unternehmer über eine gültige Berechtigung verfügen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass sie „diese nicht in unzulässiger Weise einsetzen“. Ob die Kabotageregeln durch die beiden Beförderer beachtet werden, habe „die auftraggebende Spedition nicht ausreichend geprüft oder anderweitig sichergestellt“ lautet der Vorwurf der Behörde.
Amtsgericht Köln verhängt empfindliche Geldstrafe
Das Amstgericht Köln folgte der Einschätzung des Bundesamts für Logistik und Mobilität und ahndete „die in unzulässiger Weise durchgeführten Beförderungsleistungen“. Das Gericht zog 72.700 Euro ein und verhängte darüber hinaus Geldbußen gegen den verantwortlichen Geschäftsführer in einer Gesamthöhe von 17.928 Euro.
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