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BMVI startet Förderprogramm Abbiegeassistenten retten Leben

Foto: Matthias Rathmann

BMVI stellt jährlich fünf Millionen Euro für fünf Jahre zur Verfügung, um Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten auszurüsten.

Ab 21. Januar 2019 ist es Unternehmen möglich, Anträge zur Förderung eines Abbiegeassistenzsystems zu stellen. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gilt für die freiwillige Aus- oder Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Insgesamt sind dafür jährlich fünf Millionen Euro im Fördertopf eingestellt, voraussichtlich soll das Programm fünf Jahre lang gelten. Für die Förderfähigkeit gelten die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten Kriterien.

Gelder aus dem Förderprogramm können Unternehmen abrufen, die Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen oder mautpflichtige Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit Kamera-Monitor-Systemen ausrüsten. Diese neue Regelung löst das bisherige Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs (De-minimis-Programm) ab, das abgesehen von den Abbiegeassistenzsystemen, wie bisher weiterläuft.

Abbiegeassistenzssysteme sollen europaweit vorgeschrieben werden

Das BMVI rechnet erst ab 2024 damit, dass der Einbau von Abbiegeassistenten für Neufahrzeuge europaweit verpflichtend wird, in neuen Fahrzeugtypen ab 2022. „Mit dem neuen Förderprogramm des BMVI können wir nun die Ausrüstung mit Abbiegeassistenten einschließlich der wichtigen Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen viel schneller voranbringen“, sagt Bundesminister Andreas Scheuer.

Aktion Abbiegeassistent des BMVI

Bereits 2018 startete die „Aktion Abbiegeassistent“ des BMVI, bei dem sich Unternehmen verpflichten, ihren Fuhrpark vor Einführung der verbindlichen EU-Richtlinie mit den entsprechenden Systemen auszustatten. Mittlerweile 44 Unternehmen kann das Ministerium als offizielle Sicherheitspartner verzeichnen, elf Lkw des eigenen Fuhrparks hat das BMVI bereits im Jahr 2018 nachgerüstet.

Umsetzung durch das BAG

Für die administrative Umsetzung des neuen Förderprogramms für Abbiegeassistenzssysteme ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuständig. Einzelheiten zur Antragsstellung an sich oder über Fördervoraussetzungen finden sich auf der Webseite des BAG.

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