Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Richtlinie 96/53/EG über Maße und Gewichte schwerer Nutzfahrzeuge nicht zu. Das sind die Streitpunkte aus deutscher Sicht.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Richtlinie 96/53/EG über Maße und Gewichte schwerer Nutzfahrzeuge ab. Das geht aus der Antwort (20/12319) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Marode Brücken können höheres Gewicht nicht tragen
Insbesondere könnten die höheren Achslasten mit bis zu 12,5 Tonnen und ein um vier Tonnen höheres Gesamtgewicht für emissionsfreie Fahrzeuge „aus infrastrukturellen Gründen nicht mitgetragen werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Mit der Ausweitung der Gewichte würde aus Sicht der Regierung massiv in das Sicherheitsniveau der Brücken mit schwerwiegenden Auswirkungen eingegriffen werden.
Brücken sind auf vier Meter Höhe ausgelegt
Einer Anhebung der Fahrzeughöhe von 4,00 auf 4,30 Meter könne ebenfalls nicht zugestimmt werden, da weder Tunnel inklusive technischer Einrichtungen, wie beispielsweise Lüfter, noch Brücken-Durchfahrten für derartige Fahrzeughöhen ausgelegt seien. Dies beträfe sowohl die Bundesfernstraßen als auch im besonderen Maße das nachgeordnete Straßennetz, erklärt die Bundesregierung.