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Cannabis-Konsum und Straßenverkehr THC-Grenze jetzt bei 3,5 Nanogramm

Lkw, Cannabis Foto: Adobe Stock - th-photo, Adobe Stock – Oleksandrum

Im Straßenverkehr gilt künftig ein einheitlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Das hat der Bundestag beschlossen.

Bislang lag der Grenzwert bei einem Nanogramm. Der Verkehrsausschuss billigte den Gesetzentwurf der Ampel-Regierung am Mittwoch gegen das Votum der Fraktionen von CDU/CSU und AfD. Am Donnerstag stimmte der Bundestag schließlich dem Gesetz zu.

Bußgeldkatalog-Verordnung geändert

Damit verbunden ist auch eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung. Künftig wird ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt, wenn ein Fahrer „vorsätzlich oder fahrlässig“ ein Kraftfahrzeug mit einem höheren THC-Wert als 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum führt. Dieser Wert entspricht den Angaben nach einem Wert von 0,2 Promille Alkohol. Auf 1.000 Euro wird das Bußgeld erhöht, wenn der Fahrer zusätzlich alkoholisiert war.

Cannabis bei Fahranfängern tabu

Bei Fahranfängern und jungen Fahrern bis zum 21. Lebensjahr hingegen ist Cannabis grundsätzlich tabu. Für diese Gruppe soll der analytische Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter zugrunde gelegt werden. Oberhalb des Grenzwertes soll ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt werden können.

Kritik von AfD und Union

Union und AfD kritisierten den Gesetzentwurf scharf. Die Koalition ignoriere die in der öffentlichen Anhörung ausgesprochenen Warnungen der Polizei vor einer Erhöhung des Grenzwertes. Die Lockerung sei „hochgradig riskant“. Nach der Anhörung habe man eigentlich mit einem Änderungsantrag der Koalition gerechnet, hieß es aus der Union. Die Koalition wolle aber „mit dem Kopf durch die Wand“.

Berauscht Fahren weiterhin strafbar

SPD, Grüne und FDP wiesen die Kritik zurück. Der Grenzwert sei angemessen und im Vergleich zu den Grenzwerten bei Alkohol viel strenger. Zudem gelte auch weiterhin, dass das Fahren im berauschten Zustand strafbar sei. Der Union gehe es lediglich darum, Cannabis-Konsumenten zu „kriminalisieren“.

Bundesrat muss noch zustimmen

Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft. Dies wird nach Einschätzung des ADAC frühestens im Juli 2024 der Fall sein. Der Bundesrat muss ebenfalls noch zustimmen und schließlich muss das Gesetz auch noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Bis diese beiden Hürden genommen sind, gilt noch der aktuelle Grenzwert von maximal einem Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum.

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