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Cargo sous terrain kommt in Fahrt Kantone geben ihre Einschätzung ab

Cargo sous terrain (CST) in der Schweiz Foto: CST

Im Rahmen des sogenannten Sachplanverfahrens haben zahlreiche Gemeinden entlang der ersten Teilstrecke von Neuendorf bis Zürich-Flughafen ihre Stellungnahmen zu den Plänen von Cargo sous terrain (CST) an ihren Kanton abgegeben. Dazu gehört auch die Stadt Zürich. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

Nach Rückmeldungen: Hubs werden verschoben

Eine Stellungnahme des Zürcher Stadtrats zum Sachplan des Bundes liegt aktuell vor. Demnach gibt es auf jeden Fall noch Optimierungsbedarf. Dass unterschiedliche Einschätzungen über die Wirkungen der neuartigen Logistik zutage treten, sei in einem derartigen Verfahren nicht überraschend, heißt es dazu seitens CST. Man arbeite auch bereits daran, die im ersten Planentwurf vorgeschlagenen Hub-Standorte zu verschieben, um diese noch besser mit dem Güterverkehrskonzept der Stadt in Einklang zu bringen.

Mindestens drei Hubs auf dem Stadtzürcher Gebiet

Einig sind sich CST und der Stadtrat, dass es mindestens drei Hubs auf Stadtzürcher Gebiet braucht, damit das CST-System seine Vorteile zur Geltung bringen kann. Die Verkehrsreduktion im Jahr 2050 umfasst gemäß einer Studie der ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) mehr als 5.200 Lkw-Kilometer täglich, gerade an neuralgischen Punkten. Des Weiteren reduziere sich aufgrund der Vermeidung von Leerfahrten und Fahrtenbündelung die Anzahl Stopps auf Vorplätzen, Geh- und Fahrradwegen.

CST hat Potenzial zur weiteren Entlastung

Die Wirkung von CST ließe sich durch eine noch günstigere Platzierung der Hubs in Absprache mit der Stadt weiter steigern. Die ZHAW-Studie zeige dies etwa anhand des Beispiels von 18-Tonnen-Lkw. Hier komme die Studie zum Schluss, dass durch die Warenströme, die in Zukunft über das CST-System laufen könnten, die Gesamtzahl der Fahrzeugkilometer in dieser Kategorie um etwa 22 bis 32 Prozent reduziert werden könnten. Offen sind allerdings noch beispielsweise mögliche Maßnahmen zum Grundwasserschutz. Aber auch andere Gemeinden haben ihre Anliegen bei den Kantonen eingereicht. Diese sollen nun entsprechend diskutiert und geprüft werden. das ganze geht noch bis Ende Juni 2024. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird dann als nächstes eine Standortbestimmung unter der Koordination des Bundesamts für Verkehr erfolgen.

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