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Einigung im Vermittlungsausschuss II Tschüss zum Zweite-Reihe-Parken

Foto: Thomas Küppers

Ladezonen statt Parken in der zweiten Reihe: Die Anpassung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) ermöglicht ein neues Verkehrsschild zur Ladezone. Wer davon profitiert.

Nach der Tagung des Vermittlungsausschusses vergangene Woche meldet das Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV) Vollzug: Es gibt grünes Licht für die Anpassung im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Auch die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes wurde beschlossen (siehe unten).

Laut dem BMDV wird das Straßenverkehrsgesetz (StVG) so angepasst, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Hierdurch sollen Ländern und Kommunen größere Entscheidungsspielräume eröffnet und der Straßenverkehr verträglicher gestaltet werden.

„Mit der Gesetzesänderung wollen wir das Straßenverkehrsgesetz den Bedürfnissen einer modernen Verkehrsplanung anpassen, indem neue Ziele aufgenommen werden. Wir vermeiden damit Bürokratie und erweitern die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, ohne die Interessen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu vernachlässigen“, sagt Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.

BPEX: Bessere Be- und Entladesituation für Lieferverkehre

"Endlich ist der Weg frei für das von uns seit Jahren geforderte Verkehrszeichen Ladezone", schreibt dazu der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX). Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermögliche eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung und damit die Einführung des neuen Verkehrszeichens. Dies werde die Be- und Entladesituation für Lieferverkehre deutlich verbessern.

„Lieferzonen sind derzeit unklar geregelt und werden oft fehlgenutzt. Das neue Verkehrszeichen ‚Ladezone‘ enthält nun ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand. Ausnahmen sollen lediglich für Be- und Entladevorgänge gelten", sagt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX. Der einzige Wermutstropfen sei, dass das Verkehrszeichen nicht ausschließlich die gewerbliche, sondern auch die private Nutzung zulasse.

Laut dem Verband können die Kommunen das Verkehrszeichen entweder selbst anordnen oder den Erlass entsprechender Anordnungen beispielsweise beim Landkreis beantragen. Dabei können sie insbesondere auf den Umweltschutz oder die geordnete städtebauliche Entwicklung als Regelungszweck Bezug nehmen – etwa die Vermeidung vom Zweite-Reihe-Parken.

DVF: Gestaltungsmöglichkeit für Kommunen entscheidend

Auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) äußert sich zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes, auf die sich Bundesregierung, Bundestag und Länder nach langem Tauziehen geeinigt haben.

"Die Sicherheit des Verkehrs muss für alle Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit gewährleistet sein. Auch die Funktionsfähigkeit des Verkehrsgeschehens bleibt ein Kernpunkt, der immer zu berücksichtigen ist. Dass die Zielsetzungen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie städtebauliche Ziele eine wichtigere Rolle spielen, vollzieht einen schon länger stattfindenden Prozess gesetzgeberisch nach", sagt DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn. "Für die Kommunen ist die Gestaltungsmöglichkeit auf lokaler Ebene entscheidend. Die kann jetzt mit der Überarbeitung der StVO gestärkt werden."

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