Berlin hat die Umsetzung der 3G-Prüfpflicht beim Be- und Entladen in der Corona-Krise erleichtert. Ein Fahrer-Nachweis ist nicht mehr unbedingt Pflicht, teilte der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik mit.
Einem Papier aus dem Bundesarbeitsministerium zufolge gelten Fahrzeuge oder Verkehrsmittel - anders als ursprünglich vom Verkehrsministerium mitgeteilt - nicht als Arbeitsstätten im Sinne von Paragraf 28b Absatz 1 des zum 24. November neu gefassten Infektionsschutzgesetzes.
Ohne physischen Kontakt kein 3-G-Nachweis nötig
Grundsätzlich müssen auch Lkw-Fahrer beim Betreten von Arbeitsstätten anderer Arbeitgeber einen 3G-Nachweis mitführen. Das gilt beispielsweise beim Be- und Entladen von Gütern, wobei der eigene Arbeitgeber das Mitführen zu prüfen hat. Von dieser Verpflichtung sind die Fahrer aber dann ausgenommen, wenn physische Kontakte zu anderen Personen – auch durch einen Hygieneplan des Betriebs - ausgeschlossen werden können.
In der Transportbranche war es in den vergangenen Tagen zu einem Aufschrei gekommen, weil die neuen Regelungen als nicht umsetzbar eingestuft wurden. Die größte Befürchtung war dabei ein Zerreißen der ohnehin schon äußerst angespannten Lieferketten.