Das EU-Lieferkettengesetz ist verabschiedet. Was das für Deutschland bedeutet, wo bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt.
Seit Ende Mai steht fest: Das EU-Lieferkettengesetz kommt. Der Ministerrat der Europäischen Union hat die EU-weit geltende Richtlinie als letzte Instanz verabschiedet. Deutschland hat sich bei der Abstimmung Mitte März enthalten, wurde jedoch von anderen Mitgliedstaaten überstimmt. Ein Grund für die ablehnende Haltung: In Deutschland ist bereits zum 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz: Lieferkettengesetz, in Kraft getreten. Es gilt aktuell für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland.
Laut der neuen EU-Richtlinie fallen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz aber erst ab dem Jahr 2029 unter die neue Regelung. Zuerst sind ab 2027 Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mindestens 1,5 Milliarden Euro Umsatz dran. 2028 folgen Firmen ab 3.000 Mitarbeitenden und mindestens 900 Millionen Euro Umsatz.
Initiative will mehr Firmen erfassen
Der Initiative Lieferkettengesetz, ein zivilgesellschaftliches Bündnis von mehr als 130 Organisationen mit Sitz in Berlin, geht das nicht weit genug. Denn selbst ab 2029 wären EU-weit weniger als 5.500 Unternehmen, umgerechnet nicht einmal 0,05 Prozent, erfasst. Dabei beruft sich die Initiative auf Schätzungen der Nicht-Regierungsorganisation European Coalition for Corporate Justice.
- Zugang zu allen Webseiteninhalten
- Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
- Preisvorteil für Schulungen und im Shop
Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.
* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.
Mitgliedsnummer ergänzen* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.
Weiter zum Kauf