Ungebremst fuhr ein Pkw-Fahrer unter Manfreds Aufliegerheck. Der Fall gibt Rätsel auf – doch Tote kann man nicht mehr fragen.
Manfreds* Chef nahm in seinem Auftrag mit der Autobahnkanzlei Kontakt auf. Sein Fahrer hatte Post von der Polizei bekommen. Der Tatvorwurf war dramatisch. Ihm wurde vorgeworfen, fahrlässig für die Tötung eines Autofahrers verantwortlich zu sein.
Manfred, ein erfahrener Fernfahrer – ohne jeden Punkt, großgewachsen und blitzgescheit, stand mit seinem Lkw auf einem Parkplatz in Franken. Nachdem er seine Pause beendet hatte, fuhr er auf den Beschleunigungsstreifen. Er schaute in den linken Außenspiegel, beide Fahrstreifen waren frei. Er setzte seinen linken Blinker und zog auf die rechte Fahrspur. Plötzlich knallte es. Er merkte einen Aufprall. Er lenkte seinen Lkw sofort nach rechts auf den Standstreifen, hielt an, stieg aus, lief an das Heck seines Fahrzeuges und konnte nicht glauben was er sah. Ein Pkw war frontal unter seinen Auflieger geknallt.
Nur noch die Rückbank des Pkw intakt
Die Frontpartie steckte vollkommen unter dem Auflieger. Von der Fahrgastzelle war nur der Bereich der Rückbank intakt. Manfred zitterte am ganzen Körper. Er konnte die Verzweiflungstränen nicht unterdrücken. Er rief die Polizei. Er konnte nicht verstehen, was er da sah. Er kann bis heute noch nicht verstehen, was an diesem Tag passiert ist. Fragen konnte er den Pkw-Fahrer nicht mehr. Strafverteidiger Bert Hüttemann übernahm die Sache in unserer Kanzlei. Er hat schon mehrere Fälle erfolgreich übernommen, in denen es um derartige Tatvorwürfe ging. Aber dieser Fall hatte es in sich und gab ein großes Rätsel auf. Wir haben zunächst das Nötige veranlasst, Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und uns die Unfallörtlichkeit angeschaut.
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