Mit dem Hinweisschild „Achtung, Fahrzeug schwenkt aus!“ alleine kommt der Führer eines ausschwenkenden Kraftfahrzeugs seiner Sorgfaltspflicht nicht genügend nach. Wie das Kammergericht Berlin entschied (AZ: 12 U 192/08), wird die Sorgfaltspflicht eines Fahrzeugführers gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern durch das Ausschwenken seines Fahrzeugs nach links und rechts auf daneben befindliche Fahrstreifen sogar erhöht. Der Führer eines stark ausschwenkenden Fahrzeugs, der sich im linken Fahrstreifen eingeordnet hat, muss das Abbiegen nach links zurückstellen, bis er sicher sein kann, dass er keinen rechts daneben befindlichen, nachfolgenden Verkehrsteilnehmer gefährdet oder schädigt.