Öffentlicher Verkehr profitiert von den Vorschlägen der EU-Kommission zur Erreichung der Treibhausgasminderungsziele, findet der Verband deutscher Verkehrsunternehmer (VDV).
Mit Fit for 55 hat die Europäische Kommission 13 Vorschläge gemacht um das verschärften Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Vorschläge beziehen auch den Verkehrssektor mit ein – ein Umstand von Betreiber von Bus und Bahn nach Ansicht des VDV profitieren können.
„Das nun vorliegende Gesetzespaket der EU-Kommission begrüßen wir, da es aus Sicht unserer Branche an den richtigen Stellschrauben ansetzt, um gemeinsam in der EU bis 2030 die verschärften Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärt VDV-Präsident Ingo Wortmann. Nur wenn Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gemeinsam und mit der nötigen Konsequenz an der Umsetzung des Klimaschutzes mitwirken, ließe sich die notwendige Reduktion von Treibhausgasen in diesem kurzen Zeitraum noch schaffen. „Das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission leistet dazu einen wichtigen Beitrag und die darin enthaltenen Gesetzgebungsinitiativen werden auch im Verkehrssektor zur Emissionsreduzierung beitragen“, ergänzt Wortmann.
Energiebesteuerung und Ladeinfrastruktur
Als positiv bewertet der VDV die Anerkennung der ÖPNV und Schiene im Rahmen der „Energiebesteuerungsrichtlinie (2003/96/EG)“ als wichtige Dienste. Damit können die Mitgliedstaaten auch weiterhin reduzierte Steuersätze bei der Energiebesteuerung anwenden. Das sei mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und mit Blick auf die künftigen Betriebskosten im ÖPNV ein entscheidender Punkt. „Denn unsere Angebote werden nicht nur auf der Schiene, sondern auch beim Bus immer häufiger elektrisch betrieben“, erklärt Wortmann. Eine reduzierte Besteuerung, etwa auf den Fahrstrom, sei daher unbedingt notwendig, um bei zunehmender Elektrifizierung der Branche weiterhin wirtschaftlich fahren zu können.
„Sauberer Bus“ teil einer nationalen Klimastrategie
Eine zweite wichtige Entscheidung der Kommission findet sich nach Ansicht des VDV in der „Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU)“: Die Mitgliedstaaten sollen künftig den öffentlichen und nicht-öffentlichen Aufbau von ÖPNV-Infrastruktur für alternative Kraftstoffe mit in ihre nationalen Strategien aufnehmen. Zudem bleibe die Definition von „alternativen Kraftstoffen“ im bisherigen Sinne nahezu erhalten. Dadurch wird Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Clean Vehicles Richtlinie gewährleistet, die sich für ihre Definition eines „sauberen Busses“ auf die Liste der Technologien stützt.
„Insgesamt zeigt die EU-Kommission, dass sie mit diesen Vorschlägen und Verbesserungen erkannt hat, dass der Aufbau und die Investitionen in alternative Antriebe und in den Öffentlichen Verkehr insgesamt ein Schlüssel sind, um die europäischen Klimaschutzziele bis 2030 im Verkehrssektor zu erreichen. Nun müssen die einzelnen Initiativen schnellstmöglich von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen werden, damit sie zeitnah umgesetzt werden können“, so Wortmann abschließend.