Das Bundeskabinett hat den von Verkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters in Flensburg beschlossen.
„Das Punktesystem in Flensburg soll einfacher, gerechter und transparenter werden. Mit dem Beschluss des Kabinetts hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer bürgerfreundlichen Regelung getan.", sagte Ramsauer.
Die wichtigsten Änderungen der Neuregelung sind:
• Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist des alten) entfällt.
• Es werden nur noch Verstöße mit Punkten geahndet, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
• Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden rückwirkend gelöscht.
Beispiel: Das Einfahren in eine Umweltzone.
• Klare Differenzierung: Es gibt nur noch drei Punktekategorien anstatt bisher sieben.
• Klare Einstufung: Vormerkung (bis zu drei Punkte), Ermahnung (vier bis fünf Punkte), Verwarnung (sechs bis sieben Punkte), Entziehung (ab acht Punkten).
• Neues, wirksames Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten. Wird bei der Stufe "Verwarnung" angeordnet.
• Wegfall des Punkteabbaus. Verkehrssünders können ihr Punktekontos nicht mehr durch den Besuch von Aufbauseminaren bereinigen.
• Anhebung der Eintragungsgrenze. Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro). Damit weniger Bürokratie. Dafür aber gleichzeitig höhere Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße.
Beispiel: Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.
Nach demKabinettsbeschluss folgt nun das parlamentarische Verfahren. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sollen noch in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für die Neuregelung geschaffen werden.