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Förderung von Elektro-Lkw Aufregung um Mittelauszahlung

Aral Lade-Korridor für Lkw Foto: Julian Hoffmann

Was hat es mit der späten Auszahlung der Fördergelder für Elektro- und Wasserstoff-Lkw auf sich? Das Bundesverkehrsministerium nimmt Stellung.

Den Elektro-Lkw heute bestellen, das Fördergeld aber erst 2025 oder 2026 erhalten – groß ist die Ernüchterung bei vielen Transport- und Logistikunternehmen. Wer in diesen Tagen einen positiven Bescheid im Rahmen des KsNI-Förderprogramms erhielt, wunderte sich über „das Kleingedruckte“. eurotransport.de hatte über den Aufreger berichtet.

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Ist dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) das Geld ausgegangen, wenn die Fördermittel des Programms klimafreundliche Nutzfahrzeuge nicht im Haushalt 2023 oder 2024 berücksichtigt sind? Eine Sprecherin erläutert den Sachverhalt auf Nachfrage gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell nun wie folgt: „Die Mittel stehen bereit, wenn sie benötigt werden“, betont sie. „Im Zuwendungsbescheid wird zunächst die vorläufige Mittelbereitstellung ausgewiesen. Somit wird die Mittelverfügbarkeit auch bei längeren Lieferzeiten als geplant gewährleistet“, sagt sie. Dies schließe eine frühere Bereitstellung der Mittel nicht aus. Weiter erklärt sie: „Mit Vorlage des Verwendungsnachweises kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine frühere als im Zuwendungsbescheid angegebene Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgen.“

Flottenbetreiber müssen vorfinanzieren

Dennoch hat die Aussicht darauf, die Mittel erst in zwei oder drei Jahren zu erhalten und solange erheblich finanziell in Vorleistung zu treten, Flottenbetreiber erheblich irritiert, mitunter auch verärgert, wie zahlreiche Reaktionen betroffener Unternehmen gegenüber der Redaktion zeigten.

Erneut wird damit auch das KsNI-Förderprogramm insgesamt Gegenstand der Diskussion. Markus Olligschläger, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), fordert eine höhere Transparenz und Plausibilität. Der BWVL vertritt unter anderem Werkverkehre, die häufig nicht die hohen Kilometerleistungen erbringen wie internationale Fernverkehre. Diese Verkehre, die im Nah- oder Regionalbereich unterwegs seien, dürften nicht das Nachsehen haben. Er wünscht sich Klarheit darüber, nach welchen Kriterien konkret entschieden wird, wer das Rennen macht und wer nicht.

Was BWVL-Chef Olligschläger fordert

Nachdem im ersten Förderprogramm viele Entsorgungsunternehmer leer ausgegangen waren, weil sie zwar ihre Fuhrparks umstellen wollen, aber nur geringe Kilometerleistungen und damit CO2-Effekte erzielen, wurde im zweiten Aufruf ein eigenes Programm für Sonderfahrzeuge aufgelegt. Sollte sich bestätigen, dass der Nah- und Regionalverkehr ins Hintertreffen gerate, müsse das Programm – nach dem Vorbild der Entsorgung – angepasst werden, fordert der BWVL-Hauptgeschäftsführer.

Neben Transparenz brauche es eine höhere Plausibilität, sagt Olligschläger. Denn mit Blick auf die Kilometerleistung könne ein Unternehmen auch hohe Phantasiewerte angeben und sich damit besser stellen. Unternehmen, die ehrlich oder vorsichtig kalkulieren, stehen seiner Befürchtung dann als Verlierer da. „Da ist es für das abgelehnte Unternehmen ein schwacher Trost, dass der Zuwendungsempfänger eine vierjährige Monitoringpflicht hat, er also alles sauber dokumentieren muss.“ Es müssten dann auch Konsequenzen drohen, wenn die Kilometerleistungen eben deutlich unterschritten werden.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
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