Ein Fahrer hat wiederholt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten. Da er gerade seine Existenz gründete, wurde ihm nicht die Fahrerlaubnis entzogen.
Auf dies Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal (26 OWi 623 Js 1001/10 - 267/10) weist die Seite anwalt.de hin. Im vorliegenden Fall hat der Betroffene zum wiederholten Mal die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in erheblicher Weise (41 km/h) überschritten. In der Regel steht dann ein Bußgeld von 160 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat an. Die Bußgeldbehörde folgte der Anordnung des Fahrverbots von einem Monat und erhöhte die Regelgeldbuße zusätzlich auf 185 Euro, da der Betroffene mehrmals die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Der Fahrer erhob Einspruch und erhielt Recht. Die Begründung der Richter: Der Betroffene sei aufgrund seiner Existenzgründung auf seine Fahrerlaubnis so sehr angewiesen, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis trotz grober Pflichtverletzung unangemessen wäre. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sei in diesem Fall nicht möglich, da er auch Kunden aufsuchen müsse. Einen Fahrer einzustellen, wäre aus Sicht der wirtschaftlichen Verhältnisse zudem aussichtslos. Außerdem konnte der Betroffene laut anwalt.de schlüssig und glaubhaft darstellen, dass besondere Umstände vorliegen, die zum Absehen einer Verhängung des Fahrverbots führten.