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Neue Regeln ab 1. Januar 2025 Unterwegs zur E-Rechnung

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Der Weg für die E-Rechnung ist frei – Rechnungen in strukturiertem elektronischem Format sind ab 1. Januar 2025 verpflichtetend. Es gibt allerdings Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027.

Die Digitalisierung im Büroalltag schreitet weiter voran. Die Bundesegierung hat mit dem Wachstumschancengesetz im März dieses Jahres den Weg für eine stufenweise Einführung der E-Rechnung frei gemacht. Die Regelung sieht vor, dass sämtliche Unternehmen ab 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen. Dies betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden.

Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) Foto: DSLV
Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV): „Die E-Rechnung beschleunigt unternehmensinterne Abläufe“.

Strukturiertes elektronisches Format

Als E-Rechnung gilt künftig eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Das Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entsprechen (CEN-Norm EN 16931). Wichtig zu wissen: Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Positive Resonanz beim DSLV

Beim Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) stößt die Einführung der E-Rechnung auf eine positive Resonanz. „Die Einführung von E-Rechnungen im B2B-Bereich ist grundsätzlich zu begrüßen“, erklärt Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DSLV und Leiterin Zoll-, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht, gegenüber trans aktuell. Knell betont, mithilfe der E-Rechnung können die Digitalisierung der Rechnungsprozesse in Speditions- und Logistikunternehmen beschleunigt und vereinfacht werden – ebenso wie unternehmensinterne Abläufe bei der Rechnungsverarbeitung.

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