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Neue Regelungen ab 1. Januar 2023 Mehr auf dem Gehaltszettel

Lohn und Gehalt Foto: Adobe Stock - Stockfotos-MG

Die Bundesregierung will Bürger und Unternehmen im Jahr 2023 und danach spürbar entlasten. Die Details.

Die Bundesregierung hat für 2023 einige Gesetzesänderungen beschlossen. Unternehmen und Arbeitnehmer sollen entlastet werden. So erhöht sich der steuerrechtlich relevante Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 auf 1.200 netto, und das rückwirkend ab 1. Januar 2022. Ebenso erhöht sich rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Fernpendler-Pauschale, das heißt ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent/km. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2026. Geringverdiener erhalten eine vergleichbare Mobilitätsprämie. Der Grundfreibetrag, also das Jahreseinkommen, auf das Einkommensteuer gezahlt werden muss, wurde rückwirkend ab 1. Januar von 9.984 auf 10.347 Euro erhöht. In den Jahren 2023 und 2024 ist eine weitere Erhöhung des Freibetrags auf 10.908 Euro und 11.604 Euro vorgesehen.

Weitere Entlastungen

Das Inflationsausgleichsgesetz sieht weitere Entlastungen für die Jahre 2023 und 2024 bei der Einkommensteuer vor. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sollen steigen, die sogenannte kalte Progression soll ausgeglichen werden. Außerdem können Steuerzahler ihre Rentenbeträge ab dem 1. Januar 2023 vollständig absetzen. Das ist zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Dadurch werden Arbeitnehmer laut einem Papier aus dem Bundeskanzleramt im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden und 2023 um 1,8 Milliarden Euro entlastet. Auch bei der Arbeit von zu Hause ergeben sich Änderungen. Das Homeoffice ist ab 2023 besser von der Steuer absetzbar. Zwar bleibt es bei einem Pauschalbetrag von fünf Euro pro Tag. Jedoch steigt das Jahres-Maximum von 600 Euro auf 1.000, so dass dann 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt sind.

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