Die DUH klagt auf Stilllegung von rund 400.000 leichten Nutzfahrzeugen, die mit Diesel unterwegs sind.
Ein laufendes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) treibt Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Sorgenfalten auf die Stirn. Gegenstand des Verfahrens ist die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Dieselfahrzeugen. Das Urteil des EuGH steht momentan noch aus und wird für November erwartet. Es könnte sich nach Ansicht Wissings jedoch auf Euro-5- und Euro-6-Diesel auswirken, die schon zugelassen sind.
„Irreführende Annahme“
In der vergangenen Woche wandte sich Wissing in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und warnte vor der Stilllegung von 8,2 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, erhielt Wissing von der EU-Kommission inzwischen eine Antwort. Demnach sei die Annahme, wonach die Behörde davon ausgehe, dass Abgasvorschriften womöglich rückwirkend geändert werden müssten, „irreführend“. Demnach beabsichtigt die EU-Kommission nicht, rückwirkend Änderungen vorzunehmen.
Klage auf Stillegung und Schadenersatz
Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe sollte die EU-Kommission aber genau das tun. „Bei diesen 8,2 Millionen Dieselfahrzeugen beträgt der Anteil leichter Nutzfahrzeuge etwa fünf Prozent“, erklärt Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch gegenüber trans aktuell. Die DUH klagt demnach bei diesem Dieselfahrzeugen der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 a-c in mehreren laufenden Verfahren auf deren Stilllegung und Schadenersatz für die Halter – oder auf Nachrüstung mit einer funktionierenden Abgasreinigung auf Kosten der Hersteller. Wie Resch weiter ausführt, seien die entsprechenden Nachrüstsysteme seit Jahren entweder durch die Hersteller selbst oder in den Jahren 2020 bis 2023 mit millionenschweren Zahlungen durch das Bundesverkehrsministerium aus Steuermitteln entwickelt worden und könnten demnach kurzfristig eingebaut werden.
„Tausende vorzeitige Todesfälle vermeiden“
Mit dieser Maßnahme ließen sich Resch zufolge tausende vorzeitige Todesfälle vermeiden und die Luftbelastung in den Städten mit Stickstoffdioxid so reduzieren, wie es das EU-Recht zwingend vorschreibe. Der DUH-Bundesgeschäftsführer ist sich sicher: „Wir werden über unsere laufenden Klagen die sofortige Anordnung zur Hardware-Nachrüstung bei allen Betrugsdieseln durchsetzen – oder deren Stilllegung.“