Die Mauterhöhung hat ein juristisches Nachspiel. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat vor dem Verwaltungsgericht Köln über eines seiner Unternehmen Klage eingereicht. Der Verband ist überzeugt, dass die Mauthöhe nicht mit EU-Recht zu vereinbaren ist und die Gebühr mindestens um ein Drittel zu hoch ist. Zwei weitere betroffene Unternehmen werden nach Auskunft von BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt in den nächsten Tagen ihre Musterklagen einreichen. Der Verband vermutet, dass das Gericht die Klagen zusammen behandelt und sich mit der Angelegenheit möglicherweise an den Europäischen Gerichtshof wendet. Sollten die Richter der BGL-Argumentation folgen, pocht der Verband auf eine Rückerstattung.