Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln mitteilt, kommt es bei der staatlichen Förderung im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis" zu Änderungen. Für die Förderperiode 2010 wurden folgende Änderungen beschlossen: Die Antragsfrist wurde verlängert - Förderanträge können im Jahr 2010 noch bis zum 30.06.2010 gestellt werden. Allerdings beträgt die Zuwendung nur noch maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Gleichzeitig erhöht sich jedoch der Förderhöchstbetrag. Dessen Maximum ermittelt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das Unternehmen zugelassenen Nutzfahrzeugen. Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des BAG unter www.bag.bund.de zum Abruf bereit, für Fragen zu den Förderprogrammen hat das BAG eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: info.foerderprogramme@bag.bund.de