Die Deutsche Post wird in ihrem umstrittenen Steuerprivileg in die Schranken gewiesen: Die Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftskunden fällt weg. Außerdem kommen ab Mitte des nächsten Jahres Wettbewerber der Deutschen Post in den Genuss des Steuerprivilegs, wenn sie einen flächendeckende Grundversorgung nachweisen können - also einen Universaldienst anbieten. Das geht aus einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch hervor. Die neue Regelung gilt demnach ab 1. Juli 2010 gelten. Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge wehrt sich die Post gegen den vom Bundeskabinett beschlossenen Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftskunden. Der Konzern wolle vor Gericht gehen, sollte der Gesetzentwurf vom Bundestag unverändert so beschlossen werden, zitiert die FTD einen Unternehmenssprecher. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) stimmt dem Regierungsentwurf zu. Der Verband geht einer Mitteilung zufolge davon aus, dass 90 Prozent des gesamten Postaufkommens umsatzsteuerpflichtig werden. Allerdings beurteilt er den Entwurf als Kompromiss. Er sei faul, da er eine Selbstverpflichtungserklärung zum Universaldienst voraussetzt, die rechtlich ein Nullum, im Postgesetz nicht verankert ist und jederzeit wieder umgestoßen werden kann.