Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die dritte Erhöhung der sogenannten Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Beschwerdeführer vom schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag. Laut Gericht verstoße die Erhöhung vom 1. Januar 2008 gegen die Vorgabe, wonach der Ertrag der Abgabe die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht übersteigen dürfe. Das Schweizer Verkehrsministerium UVEK bedauert eigenen Angaben zufolge die Entscheidung. Die LSVA sei ein zentrales Element der Verlagerungspolitik und sei von den Schweizern an den Wahlurnen mehrfach bestätigt worden. Der mit der dritten und bisher letzten Erhöhung angestrebte Durchschnittswert von 325 Schweizer Franken auf der Referenzstrecke Basel-Chiasso stand im Mittelpunkt der Volksabstimmung im Jahr 1998 und sei somit von den Schweizer Bürgern abgesegnet worden.