Urteil des EuGH macht’s möglich: Laut Rechtsdienstleister Truck Reclaim können jetzt auch Kunden von Scania Schadenersatz einklagen. Aufgrund der Gesetzeslage doch nicht nur die. Welche Verbände das unterstützen und wer sich der Klage anschließen kann.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 1. Februar 2024 macht es möglich: Laut dem Rechtsdienstleister Truck Reclaim hat demnach auch Scania am Kartell der Lkw-Hersteller zwischen 1997 und 2011 teilgenommen. Damit sei geklärt, dass Scania für Schäden, die Transport- und Speditionsunternehmen durch das Kartell entstanden sind, zivilrechtlich haftet. Was das für Speditionen und Transportunternehmer bedeutet.
Klagen auch für andere Lkw-Marken möglich
Eine Anmeldung bei Truck Reclaim ist bis Ende April 2024 möglich. Da nach deutschem Recht die sogenannten Kartellanten gesamtschuldnerisch haften, also für den ganzen entstandenen Schaden, können auch die Käufer anderer Lkw-Marken ihre Schadensersatzansprüche gegen Scania geltend machen. „Auch wenn die tatsächlichen Schäden durch Ökonomen zu bestimmen sind, dürfte ein Schadenersatz zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Anschaffungswerts und damit einige tausend Euro pro Lkw realistisch sein“, schreibt der Rechtsdienstleisters.
Truck Reclaim: Letzte Chance auf Schadenersatz
Der Dienstleister bietet Transport- und Speditionsunternehmen damit nach eigenen Angaben eine letzte Chance an, ihre Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell geltend zu machen. Bis zu dem EuGH-Urteil sah es hingegen schlecht aus. Denn seit einigen Jahren konnten in Deutschland praktisch keine neuen Ansprüche mehr gegen das Lkw-Kartell geltend gemacht werden. Zu groß sei das Risiko gewesen, dass die Ansprüche bereits verjährt waren.
Diese Verbände arbeiten mit Truck Reclaim zusammen
Truck Reclaim arbeitet mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dem Bundesverband Möbelspedition (AMÖ), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und dem Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) zusammen; die Mitglieder erhalten Sonderkonditionen. Demnach sind an den deutschen Gerichten allein mehrere hundert Klagen anhängig. Rechtlich vertreten wird der Rechtsdienstleister Truck Reclaim von den Anwaltskanzleien Hausfeld und Kapellmann. Gezahlt werden muss nur im Erfolgsfall: 33 Prozent von der erstrittenen Rückzahlung werden dann fällig. Für die Mitglieder der genannten Verbände wir es mit 28 Prozent etwas günstiger.