Auch in Deutschland gibt es immer mehr als Hotel ausgestattete Container, die Lkw-Fahrer ganz legal für die Übernachtung am Wochenende nutzen können.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2017 klargestellt, dass es eigentlich schon mit dem Inkrafttreten der VO (EG) 561/2006 verboten war, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Sie beginnt mit der 45. Stunde. Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit dauert mindestens 24 Stunden und darf maximal 44 Stunden und 59 Minuten lang sein. Doch weil es mit Beginn der ersten EU-Osterweiterung im Jahr 2004 nie kontrolliert wurde, entstanden sukzessive die Bilder von meist osteuropäischen Lkw-Fahrern, die am Wochenende unter teils unwürdigen Umständen im Lkw hausen.
Mit dem Inkrafttreten der ersten Stufe des europäischen Mobilitätspakets 1, der Änderungen ebenjener Sozialvorschriften, im August 2020 wurde nicht nur ausschließlich die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw verboten, es wurde gleichzeitig für diesen Fall eine konkrete Alternative im überarbeiteten Gesetzestext festgeschrieben. Diese (laut Definition) "Unterkunft mit angemessener Schlafgelegenheit" muss, das ist ebenfalls festgelegt, vom Arbeitgeber bezahlt werden.
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