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Universität St. Gallen reagiert Prof. Wolfgang Stölzle muss gehen

Prof. Dr. Wolfgang Stölzle von der Universität St. Gallen Foto: Universität St. Gallen

Nach schlampiger Studie und weiteren Ungereimtheiten: Prof. Dr. Wolfgang Stölzle muss als Ordinarius und Direktor des Instituts für Supply Chain Management (ISCM) der Uni St. Gallen seinen Hut nehmen.

Die Universität St.Gallen (HSG) beendet die Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Wolfgang Stölzle als Ordinarius und Direktor des Instituts für Supply Chain Management (ISCM). Außerdem wird die Zusammenarbeit mit einem ebenfalls am ISCM tätigen Titularprofessor beendet, dem Verstöße gegen die wissenschaftliche Integrität zur Last gelegt werden, heißt es in einer Erklärung der Hochschule.

Uni stellt beide Professoren mit sofortiger Wirkung frei

„Um langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, haben sich die beteiligten Parteien auf Vereinbarungen zum Austritt per Saldo aller Ansprüche geeinigt“, heißt es seitens der HSG. Der Titularprofessor werde die Universität St. Gallen zum 30. April 2024 verlassen, Prof. Dr. Wolfgang Stölzle zum 31. Juli 2024. Bis dahin sind beide Professoren freigestellt.

Der tiefe Fall des Prof. Dr. Wolfgang Stölzle

Prof. Dr. Wolfgang Stölzle war in der Vergangenheit einer der wissenschaftlichen Aushängeschilder der Logistik. So war der unter anderem Mitglied in den wissenschaftlichen Beiräten sowohl der Bundesvereinigung Logistik (BVL) als auch des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME). Darüber hinaus gehörte er von 2004 bis 2022 dem wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an, 2011 und 2012 sogar als dessen Vorsitzender und Teil der sogenannten Logistikweisen unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministeriums. Zu guter Letzt war er sowohl Juryvorsitzende des Eco Performance Awards als auch beim Logistik-Award des Verbands der Automobilindustrie (VDA).

Eine schlampige Studie mit Folgen

Stein des Anstoßes ist die Studie „Performance ausgewählter Pharma-Luftfrachtbehälter im Vergleich“ aus dem Jahr 2021 von Prof. Dr. Wolfgang Stölzle und einem weiteren Autor (Name ist der Redaktion bekannt). Zweiterer ist Projektmanager des Beratungsunternehmens Logistics Advisory Experts (LAE). Dabei handelt es sich nach dem Bekunden Stölzles um ein Spin-off des Instituts für Supply Chain Management (ISCM) der Uni St. Gallen. Tatsächlich handelt es sich aber vielmehr eine private Beratungsfirma des Professors.

Landgericht Hamburg zieht Studie aus dem Verkehr

Die besagte Studie landete 2023 vor dem Landgericht Hamburg. Das wiederum kam zu dem Urteil, dass die vergleichende Studie nicht die Anforderungen an die Neutralität erfülle. Hintergrund: Einer der Anbieter von Luftfrachtbehältern hatte gegen den Wettbewerber geklagt, der diese Studie in Auftrag gegeben hatte. Das Geld für diesen Auftrag floss an Stölzles Beratungsunternehmen LAE. Das Landgericht Hamburg untersagte kurzerhand die Veröffentlichung. Sollten Stölzle oder sein Mitautor dagegen verstoßen, droht ihnen eine Strafe von 250.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Stölzle stolpert über problematische Führungskultur

Eine mit der Untersuchung beauftragte Kommission der Hochschule kam darüber hinaus zu dem Schluss, dass am Institut eine problematische Führungskultur bestand. Wolfgang Stölzle befand sich, so die Kommission, in mehrfachen Interessenskonflikten zwischen dienstlichen und privaten finanziellen Interessen. „Außerdem habe er sich wiederholt dienstrechtliche Verfehlungen zuschulden kommen lassen“, heißt es. Gestützt auf den Kommissionsbericht seinen weitere Abklärungen getroffen, Gespräche geführt und eine Gesamtwürdigung vorgenommen worden. „Nach Ansicht der HSG schadet Wolfgang Stölzle dem Ansehen der Universität gem. Art. 41 des Universitätsstatuts insgesamt in schwerwiegender Weise“, heißt es abschließend. Stölzle selbst widerspricht diesen Anschuldigungen. Für ihn sei auch keine Rufschädigung der Universität zu erkennen. Dennoch gehen die beiden Parteien ab sofort getrennte Wege.

Der Rauswurf eines Titularprofessors

Im Dezember 2022 hatte die Universität eine Untersuchungskommission mit Abklärungen von Plagiatsvorwürfen gegen einen Titularprofessor der HSG beauftragt. Die Kommission kam, gestützt auf zwei Gutachten, zum Schluss, dass eine wesentliche Verletzung der Regeln der wissenschaftlichen Integrität vorliege. Der Professor habe „mehrfach Textteile studentischer Arbeiten für Eigenpublikationen ohne entsprechenden Quellenverweis verwendet“. Damit bestätigen sich aus Sicht der Universität die Plagiatsvorwürfe in mehreren Fällen. Auch hier widerspricht der Betroffene. Seines Erachtens können die heutigen Integritätsrichtlinien mit Bezug auf den historischen Kontext und die damals gelebte Praxis auf die infrage stehenden Publikationen keine Anwendung finden. Dennoch verlässt er die Hochschule.

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