Wasserstoffstrategie des Bundes steht Verkehr in der H2-Zukunft

Foto: Matthias Rathmann

Der Bund schreibt aus aktuellen Gründen seine Wasserstoffstrategie aus 2020 fort - mit einer neuen Rolle für den Verkehrsbereich.

Die Bundesregierung hat die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) aus dem Jahr 2020 beschlossen. Der Grund für die Fortschreibung: Das „gesteigerte Ambitionsniveau im Klimaschutz und die neuen Herausforderungen am Energiemarkt“.

Einsatz bei schweren Lkw und im Luft- und Schiffsverkehr

Der Verkehrsbereich nimmt im fortgschriebenen NWS eine wichtigere Rolle als bisher ein: Bis 2030 soll Wasserstoff in der Nutzung mit Brennstoffzellen oder als erneuerbarer Kraftstoff verstärkt im Luft- und Schiffsverkehr sowie bei schweren Nutzfahrzeugen zum Einsatz kommen. Den größten Hebel bei der CO2-Reduktion bieten demnach Fahrzeuge der Klasse N3.

"Wasserstoff und seine Derivate sind ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige klimafreundliche Mobilität und ergänzen sinnvoll andere alternative Antriebsformen. Der Einsatz im Verkehrssektor trägt zur notwendigen Skalierung der Wasserstoffwirtschaft bei", so Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing in einer Mitteilung des Bundeskabinetts.

Masterplan für den Verkehrssektor

Wissing kündigte einen Masterplan für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr an, um „den Einsatz von Wasserstoff und den daraus hergestellten Kraftstoffen sowie die Verfügbarkeit von Brennstoffzellenfahrzeugen, Brennstoffzellenkomponenten und -systemen samt der benötigten Infrastrukturen zielgerichtet“ voranzutreiben. Der Masterplan soll demnach mit einem Zeitplan hinterlegte Handlungsschritte enthalten und den möglichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2045 adressieren.

Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören laut dem Strategiepapier im Bereich Verkehr etwa die Umsetzung der Eurovignetten-Richtlinie sowie die Beschleunigung der Produktion und des Einsatzes von auf Wasserstoff und Strom basierten Kraftstoffen (E-Fuels), was insbesondere im Bereich des Luft- und Schiffverkehrs und für Spezialanwendungen, etwa im militärischen Bereich, erforderlich sei.

Mittelfristig (2024/2025) sollen etwa bestehende Förderprogramme im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie geprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden, als Langfristmaßnahme (2027 bis 2030) stehen Schritte an, um ein bedarfsgerechtes Netz an Wasserstofftankstellen, insbesondere für Nutzfahrzeuge, sicherzustellen.

Zielmaßnahmen der NWS:

Die Maßnahmen der Fortschreibung umfassen laut dem Bundeskabinett die gesamte Wertschöpfungskette; sie wurden demnach zum Teil schon parallel zur Erarbeitung der Fortschreibung der Strategie begonnen oder sind kurzfristig für das Jahr 2023, mittelfristig für die Jahre 2024/2025 sowie teilweise bereits langfristig bis 2030 geplant. Die Ziele sind:

  • Verfügbarkeit von ausreichend Wasserstoff sicherstellen: Ausbau der Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten in Deutschland, Import von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten

  • Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur: national und auf europäischer Ebene, Infrastruktur für Importe aus Drittstaaten

  • die Etablierung von Wasserstoffanwendungen in einzelnen Sektoren: dem Verkehrsbereich, Industrie, für Strom und Wärme im Gebäudesektor
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