Für Lkw- und Pkw-Fahrer liegt die Promillegrenze gleichermaßen bei 0,5 Promille. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot beziehungsweise andere Sanktionen. Das Bußgeld und die Dauer der Fahrverbote erhöhen sich beim zweiten und dritten Verstoß.
Hat der Fahrer den Verkehr gefährdet, drohen schon ab 0,3 Promille drei Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug, eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Fahren unter Drogeneinfluss bestraft der Gesetzgeber sofort. Weitere Infos finden Sie hier.