Der Begriff Datenschutz wird je nach Betrachtungsweise als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre verstanden.
Die Europäische Union definiert den Begriff Datenschutz als "Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" (Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 95/46/EG). Für den Europarat bedeutet Datenschutz "das Recht auf einen Persönlichkeitsbereich […] bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" (Art. 1 Europäische Datenschutzkonvention).